Aktuelles

 

Elektronische Meldung von Kassen(systemen) ab dem 01.01.2025

 

  • Vor dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Kassensysteme und Registrierkassen sind den Finanzbehörden bis zum 31.07.2025 auf elektronischem Weg (z. b. per Elster) zu melden.
  • Ab dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden. Gleiches gilt für die Außerbetriebnahme.
  • Die Meldepflicht besteht sowohl für angeschaffte, als auch für gemietete und geleaste elektronische Kassensysteme, Registrierkassen, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler.

 

 

Verfahrensdokumentation

 

 

Für jedes Unternehmen, das steuerlich relevante Dokumente in digitaler Form verarbeitet und speichert, schreibt die GoBD die Erstellung einer Verfahrensdokumentation vor.

 

Sie soll einen Überblick über die digitalen steuerrelevanten Geschäftsprozesse, Daten und Ablagesysteme im Unternehmen geben. 

 

Mit einer guten Verfahrensdokumentation sind einzelne Schritte eines Prozesses klar nachzuvollziehen und Missverständnisse zu vermeiden. Das ist beispielsweise hilfreich, wenn Mitarbeiter erkranken und jemand schnell einspringen muss. 

 

Eine fehlende Verfahrensdokumentation führt zu einem groben formellen Mangel und kann bei einer Betriebsprüfung zur Verwerfung der Buchhaltung und zu Hinzuschätzungen führen.

 

Gerade mit der Einführung der E-Rechnung rückt die Verfahrensdokumentation mehr in den Fokus der Betriebsprüfung.

 

   

 

Bei Fragen schicken Sie mir doch einfach eine E-Mail.  Vielen Dank für Ihr Interesse.